Konfessionelle Trauungen
Wissenswertes zu konfessionellen Trauungen
 

Konfessionelle Trauungen in Österreich
 
Vor dem österreichischen Gesetz sind bloße konfessionelle Trauungen ungültig. Eine gesetzlich gültige Eheschließung kommt nur zustande, wenn die Trauung von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen/innen vorgenommen wird.
 
Wollen Sie eine konfessionelle Trauung erhalten Sie bei einem Vertreter der gewählten Konfession genaue Informationen zu den Voraussetzungen einer Eheschließung.
 

 
Katholische Trauung
 
Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.
 
Voraussetzung:
  • Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
  • "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
  • dringend empfohlen wird der Besuch eines Eheseminars
  • Brautleute sollten gefirmt sein
  • empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
zuständige Stelle:
 
die Wohnsitzpfarre des Bräutigams oder der Braut
 
erforderliche Unterlagen:
  • Taufscheine
  • Geburtsurkunden
  • Bestätigung der Meldung
  • amtliche Lichtbildausweise
  • bei ziviler Vorehe:
    • Trauscheine
    • gegebenenfalls Sterbeurkunden
    • Heiratsurkunden
    • gegebenenfalls Scheidungsdekrete
Frist:
 
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte - wenn möglich - mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) Trauzeugen/innen notwendig.
 

 
Evangelische Trauung
 
In der Evangelischen Kirche gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.
Hinweis: Die evangelische Kirche traut auch Geschiedene.
zuständige Stelle:
 
die Wohnsitzpfarre des Bräutigams oder der Braut
 
erforderliche Unterlagen:
  • Taufschein
  • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
  • bei bestehender Vorehe:
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder der verstorbenen Ehepartnerin
    • Heiratsurkunde und Scheidungspapiere der Vorehe
Frist:
 
Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin zu vereinbaren.
Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) Trauzeugen/innen notwendig.
 

 
Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Kirchen
 
Bei Konfessionsverschiedenheit von Bräutigam und Braut gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und der oder die andere katholisch ist.
 
Hinweis: Ist der Verlobte oder die Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.
Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partner und Partnerinnen handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.
Diese Seite
weiterempfehlen